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Restalkohol: Wann Sie nach dem Restaurantbesuch wieder hinters Steuer dürfen

Vorsicht: Der Restalkoholgehalt nach einer kurzen Nacht kann noch hoch genug sein für eine Fahrunfähigkeit. Die Polizei führt auch in den Morgenstunden Alkoholkontrollen durch.

Viele Unfälle im Strassenverkehr werden laut bfu von angetrunkenen Lenkern verursacht. Gerade bei jungen Lenkerinnen und Lenkern beeinträchtigt schon wenig Alkohol die Fahrfähigkeit und kann zu Selbstüberschätzung führen. Deshalb gilt für Neulenkende seit 2014 die gesetzliche Regelung: Kein Alkohol am Steuer. Was für Neulenkende Pflicht ist, gilt für Erwachsene als Vorbild: Wer fährt, trinkt nicht. Wenn Sie Alkohol geniessen möchten: Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel und Taxis oder vereinbaren Sie, dass eine Person auf Alkohol verzichtet. Kombinieren Sie Alkohol nicht mit Medikamenten oder gar Drogen.

Neue Messmethode

Seit Oktober 2016 gilt die beweissichere Atemalkoholkontrolle. Das bedeutet, dass bei Verdacht auf Alkohol am Steuer in der Regel kein Blut mehr abgenommen werden muss. Mit der neuen Messmethode ändert sich auch die Masseinheit: Neu wird der Alkoholgehalt in Milligramm und nicht mehr in Promille angegeben. 0,5 Promille entsprechen 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft.

Rechtliches

Die Polizei darf jederzeit, auch ohne konkreten Verdacht, Atemalkoholkontrollen durchführen. Die rechtlichen Folgen erhöhter Atemalkoholkonzentration am Steuer sind:

  • 0,25 – 0,39 Milligramm: Bestrafung mit Busse. Wurde der Führerausweis in den vorangegangenen zwei Jahren bereits entzogen oder eine andere Administrativmassnahme verfügt, wird der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen.
  • Ab 0,4 Milligramm: Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe. Führerausweisentzug für mindestens 3 Monate.
  • Wiederholtes Fahren in angetrunkenem Zustand: Je nach Schwere des Falls sieht das Strassenverkehrsgesetz wesentlich längere bis unbefristete Führerausweisentzüge vor.

Machen Sie die Rechnung mit Milligramm

Ein normales Glas mit einem alkoholischen Getränk (etwa 1 dl Rotwein, 4 cl Schnaps, 3 dl Bier) führt zu durchschnittlich 0,1 – 0,15 Milligramm Atemalkohol. Pro Stunde werden nur etwa 0,05 – 0,08 Milligramm abgebaut. Durch Schlaf wird ein hoher Alkoholgehalt nicht schneller abgebaut. Ihr Alkoholspiegel kann am folgenden Morgen immer noch so hoch sein, dass Sie nicht fahrfähig sind. Die Alkoholwirkung oder den Abbau können Sie nicht beeinflussen, weder mit Kaffee, sauren Gurken noch mit Rollmops.

Aufgepasst im Ausland

Wer im Ausland mit einem Motorfahrzeug unterwegs ist, muss die im Gastland geltenden Vorschriften und Regelungen respektieren. Die Höchstwerte für Alkohol am Steuer reichen im europäischen Ausland von 0.0 bis 0.8 Promille. Die unterschiedlichen Regelungen in Bezug auf Alkohol im Blut sind auf untenstehender Karte abgebildet. Die Limiten des erlaubten Alkohols am Steuer variieren in den beliebten Feriendestinationen manchmal relativ stark – informieren Sie sich vorher dazu.

In den meisten direkten Nachbarländern der Schweiz hat der Gesetzgeber den Blutalkoholgrenzwert auf 0.5 Promille festgelegt. In Liechtenstein liegt der Höchstwert jedoch bei 0.8 und in Österreich bei <0.5, also 0.49 Promille Alkohol im Blut. In Norwegen und Schweden, aber auch in Polen und Estland gelten 0.2 Promille als Maximum. In den meisten osteuropäischen Ländern ist jedoch kein Schluck erlaubt, denn dort gilt die 0.0-Promillegrenze. Die Tendenz geht klar immer mehr in Richtung Nulltoleranz in Sachen Alkohol im Blut und Promille.